Die Feuerwehr Weinheim informiert über Probleme beim Umgang mit Grillgeräten. Mit der nun hoffentlich beginnenden Sommerperiode kommt auch die Grillzeit wieder. Mit der Freude an Schlemmereien vom Gri Die Feuerwehr Weinheim informiert über Probleme beim Umgang mit Grillgeräten. Mit der nun hoffentlich beginnenden Sommerperiode kommt auch die Grillzeit wieder. Mit der Freude an Schlemmereien vom Grill und dem Fäßchen Bier ist aber oft auch Ärger verbunden, wenn sich die Nachbarn über Lärm, Rauch und sonstigen Belästigungen beschweren. Wie die Stadtbrandmeister Reinhold Albrecht ausführt, hat das Grillen über offenem Feuer auch Nachteile, die auf diejenigen Nachbarn, die nicht eingeladen worden sind, doppelt störend wirken. Das gilt besonders für das Grillen auf dem Balkon oder auf der Loggia oder in unmittelbarer Nachbarschaft zum Grundstück. Aus diesem Grund sollte man das Grillen an diesen Plätzen tunlichst vermeiden oder aber vorher den Nachbarn und den Vermieter fragen. Durch die Rauchentwicklung können nämlich andere Haus- bzw. Mitbewohner und Nachbarn belästigt und das Gebäude beschmutzt werden. Die Gerichte haben daher das Grillen auf dem Balkon als vertragswidriges Verhalten angesehen. Rechtliche Grundlage über den Betrieb von Gartengrillgeräten finden wir in den Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes wieder. Darin heißt es: .... schädliche Umwelteinwirkung im Sinne dieses Gesetzes sind Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen. Immissionen im Sinne dieses Gesetzes sind auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur und sonstige Sachgütern einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen. Was manchmal ein Gaumenfest werden soll, endet gelegentlich fatal. Fehler beim Grillen mit Holzkohle führen nicht selten zu Bränden, Verbrennungen und sogar zu Toten. Wenn man bedenkt, dass Flammen ca. 800 Grad Celsius, dass die Grillkohlenglut etwa 500 Grad Celsius und das Grillgehäuse rund 400 Grad haben, so werden die Gefahren recht deutlich. Was sind solche Hauptfehler?Beispielsweise unsachgemäß aufgestellte Grillgeräte, z. B. in der Nähe von brennbaren Materialien. Stichflammen beim Nachzünden sowie explosionsartiges Entzünden brennbarer Dämpfe und Flüssigkeiten. Auf keinen Fall dürfen Spiritus und Benzin verwendet werden. Funkenflug ausgelöst durch Wind oder mechanische Zufuhr helfen ebenfalls oft dazu, aus dem vorgesehenen Grillspaß ein Schreckenszenarium werden zu lassen. Wie und wo steht der Grill richtig? Beim Zusammenbau eines transportablen Grills müssen die Gerätefüße stabil montiert werden. Der Grill muß zwingend auf einer ebenen Standfläche stehen. Ausreichend Abstand zu Nachbargrundstücken, Zauneinfriedigung, Gartenmöbel, Sitzpolster sowie Laub und trockenem Reisig ist einzuhalten. Der Grill ist am besten mit Grillanzünder aus Trockenspiritus, Anzündriegel, Zündwürfel bzw. Grillpaste zu entflammen. Nach dem Grillen sollte die Restglut mit Wasser abgelöscht werden. Gelöschte Glut nicht in brennbare Behälter leeren. Karton oder Kunststoffbehälter sind äußerst ungeeignet. Wiederverwendbare Restkohle kann im Grill verbleiben. Die Luftzufuhr muss jedoch durch Abdecken mit einem Grilldeckel und einem anderen Metallverschluss gewährleistet sein. Für weitere Fragen steht Ihnen ihre Feuerwehr Weinheim wie gewohnt unter der Telefonnummer 13044 Feuerwehr zur Verfügung. Infos auch auf der Homepage unter http://www.feuerwehr-weinheim.de