Nach der Luftverkehrsordnung sind Drachen Luftfahrzeuge. Um andere tief fliegende Luftfahrzeuge nicht zu gefährden, dürfen Drachen nicht in unmittelbarer Nähe von Flughäfen und Landeplätzen steigen gelassen werden. Außerdem darf die Leine des Drachen nicht länger als 100 Meter sein. Außerdem darf sie auf keinen Fall aus Metall oder Metallfäden bestehen, da sie sonst Strom leiten könnte. Auch von Strom- und Oberleitungen muss ausreichend Abstand gehalten werden. Der empfohlene Sicherheitsabstand beträgt ein Mehrfaches der Länge der Drachenschnur. Wenn sich der Drachen in der Leitung verfängt, droht ein lebensgefährlicher Stromschlag. Im Fall des Falles unbedingt sofort die Leine loslassen! Versuchen Sie auch nicht, den Drachen selbst aus der Leitung zu befreien, sondern informieren Sie den zuständigen Energieversorger.
Bei einem heraufziehenden Gewitter sollten Sie das Drachen steigen lassen sofort beenden, denn der Drachen zieht die Blitze an und erhöht so die Gefahr getroffen zu werden. Übrigens leiten auch feuchte Kunststoffleinen den Strom, nicht nur Drachenschnüre aus Metall. Wenn doch einmal etwas passieren sollte, wenden Sie sich an die Polizei oder die Feuerwehr unter den Telefonnummern 110 beziehungsweise 112. Aber mit den oben genannten Vorsichtsmaßnahmen sind Sie auf der sicheren Seite und können die Drachenzeit fröhlich genießen. Wir wünschen viel Spaß!
Quelle Innenministerium Baden Württemberg