- Der Deutsche Feuerwehrverband erwartet die Nichtanwendbarkeit der Arbeitszeitrichtlinie auf Freiwillige Feuerwehren ohne jeden Vorbehalt.
- Der DFV bittet die Bundesregierung, Klarheit zu schaffen. Der Gesetzgeber muss die Nichtanwendbarkeit der Arbeitszeitrichtlinie auf Freiwillige Feuerwehren und andere ehrenamtlich Tätige in der nationalen Umsetzung sicher zu verankern.
Grundsätzlich
begrüßt der Deutsche Feuerwehrverband, dass EU-Kommissar Laszlo Andor
seine Äußerungen klarstellt. Die EU schränkt ihr Dementi allerdings
wieder mit der Empfehlung eines entsprechenden Gesundheitsschutzes ein.
Dieser wird von den Feuerwehren und den beteiligten Aufsichtsbehörden in
Deutschland seit vielen Jahren umfassend sichergestellt. Einer weiteren
Regulierung der Europäischen Union dazu bedarf es nicht.
Auch
wenn die EU-Kommission erklärt, keine Vorschläge zur Änderung der
bestehenden Richtlinien machen zu wollen, so sieht der Deutsche
Feuerwehrverband weiter keinen Grund zur Entwarnung. Er gründet seine
Skepsis auf den wieder genannten Vorbehalten und den Äußerungen vor den
Verhandlungen der Sozialpartner.
Der Deutsche Feuerwehrverband
würde sich wünschen, dass die EU-Kommission aktuell auch für direkte
Gespräche mit den Vertretern des Ehrenamtes zur Verfügung steht. Eine
Pressemitteilung ist nicht der richtige Weg der Kommunikation.
Der
Präsidialrat des DFV dankt den Abgeordneten der Landtage, des Deutschen
Bundestages und des Europäischen Parlamentes sowie den Regierungen in
Bund und Ländern, die den unbeschränkten Erhalt des Ehrenamtes
unterstützen.
Quelle www.dfv.org