Sicheres Feuerwerk am Marktplatz WeinheimFür Markus Böhm, den Leiter des Weinheimer Bürger- und Ordnungsamtes, ist es ein „leuchtendes Beispiel“ – und das im wahrsten Sinne des Wortes. Am Weinheimer Marktplatz gibt es in dieser Silvesternacht ein altstadtgerechtes Feuerwerk. Ohne zischende, donnernde und wild funkensprühende Böller, dafür mit professioneller Pyrotechnik der Einstufung „Theater und Bühnenfeuerwerk“.

Es wäre also auch für Säle und Innenräume nutzbar oder eben inmitten denkmalgeschützter Fachwerkhäuser, wie sie den Weinheimer Marktplatz säumen. Andreas Puppel, Wirt des „Weinhaus Puppel“ am Marktplatz, hat das altstadtgerechte Feuerwerk bestellt und bezahlt. „Mein Geschenk an den Marktplatz“, erklärt er. Das „Bühnenfeuerwerk“ sei „nicht nur schöner, es ist auch viel sicherer. Zu sehen ist es um Mitternacht auf der Mittelgasse vor dem Soldaten-Denkmal oberhalb des Marktplatzes. Das ist ein guter Weg, finden Ordnungsamtschef Böhm und Stadtbrandmeister Reinhold Albrecht. Denn streng genommen gilt seit Oktober 2009 in Deutschland ein Sprengstoffgesetz, das ein Abbrennen von Feuerwerkskörpern in „unmittelbarer Nähe“ von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern das ganze Jahr über verbietet – selbstverständlich also auch an Silvester. Klar ist: Wer gegen Paragraph 23 dieser Sprengstoffverordnung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.


In den Kommunen des Landes, auch in Weinheim, steht man diesem Verbot eher skeptisch gegenüber. Denn die Ordnungsämter sind sich mit der Feuerwehr und der Polizei einig, dass die Einhaltung dieses Gesetzes in den meisten Fällen nicht kontrollierbar ist. In der Weinheimer Altstadt zum Beispiel, rund um Schloss, Marktplatz und Gerberbachviertel, müssten in der Silvesternacht ganze Heerscharen von Ordnungs- und Sicherheitskräften unterwegs sein. „Das ist nicht leistbar, zumal Feuerwehr und Polizei in dieser Nacht ohnehin schon erhöhte Einsatzbereitschaft haben“, erklärte Oberbürgermeister Heiner Bernhard. Daher mahnen Stadt, Polizei und Feuerwehr umso deutlicher und unabhängig vom Gesetz, vor allem in der Altstadt einen sorgsamen und vorsichtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern an. Denn die Einsatzzahlen in den Silvesternächten der letzten Jahre weisen in der Tat darauf hin, dass mit „Böllern“ allzu sorglos umgegangen wird. Weinheims Feuerwehrkommandant Reinhold Albrecht erklärt: „Die Tatsache, dass Feuerwerksartikel frei verkäuflich sind, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass hier mit Sprengstoffen umgegangen wird. Entsprechend sorgfältig sollte deshalb beim Abbrennen vorgegangen werden.“ Vor allen Dingen, so die dringende Warnung, gehören Feuerwerkskörper nicht in Kinderhand. Kinder und Jugendliche dürfen nur ungefährliche Artikel abbrennen und müssen dabei beaufsichtigt werden. Die Gebrauchsanweisung der Feuerwerkskörper sei sorgfältig zu beachten. Wichtige Regeln seien, so der Brandschützer: An Feuerwerkskörpern nicht herumbasteln. Knallkörper und Feuerwerk nur im Freien abbrennen (Ausnahme Tischfeuerwerk, niemals nach Personen werfen oder zielen). Angezündete Knallkörper sofort wegwerfen. Mutproben, wie zu langes Halten des angezündeten Knallkörpers unterlassen. Besonders auf Blindgänger achten und glühende Reste ablöschen und sicher beseitigen. Brennbare Gegenstände von Balkon und Terrasse räumen. Türen und Fenster, besonders Dachfenster und Luken sorgfältig verschließen. Und schließlich sollen, wie auch in der übrigen Zeit Streichhölzer und Feuerzeuge für Kinder unerreichbar aufbewahrt werden. Oder auf den Marktplatz gehen und ein garantiert ungefährliches Feuerwerk genießen.